Das IPMA Zertifikat, Level D, das Sie abgelegt haben, dient als Nachweis dafür, dass Sie das Wissen und die Kompetenz eines Certified Project Management Associates erworben haben. Das Zertifikat ist 5 Jahre gültig und kann unter bestimmten Voraussetzungen jeweils für weitere 5 Jahre verlängert werden.
In den Jahren nach erfolgreicher Ablegung der Level D Prüfung haben Sie praktische Erfahrungen im internationalen Projektmanagement gewonnen und können Ihr theoretisches Wissen mit Ihren Erfahrungen im praktischen Projektmanagement abgleichen. Ihre praktischen Erfahrungen im Projektmanagement haben Sie mit theoretischem Wissen in Form von Schulungen, Kursen oder anderweitigen Lehrveranstaltungen erweitert, die direkt eine der Kompetenzthemen aus Level D betreffen.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie noch vor oder kurz nach Ablauf der fünfjährigen Gültigkeit des Zertifikats eine Rezertifizierung IPMA Level D für weitere 5 Jahre erreichen. Das ist vor allem wichtig, wenn Sie weiterhin erfolgreich im PM arbeiten wollen und eventuell auch die Position eines Projektleiters anstreben. Sie können die Rezertifizierung beantragen, wenn Ihr Level D Zertifikat nicht länger als 6 Monate abgelaufen ist. Ausnahmefälle sind möglich, wenn die Terminüberschreitung aus nachvollziehbar plausiblen Gründen nicht verhindert werden konnte.
Was Sie hier lernen:
Formale Voraussetzungen für die Erteilung der Rezertifizierung
Die Erteilung der Rezertifizierung des Level D Zertifikats, also die Verlängerung der Gültigkeit um weitere 5 Jahre ist an folgenden formalen Voraussetzungen gebunden:
- Das Level D Zertifikat darf nicht länger als 6 Monate abgelaufen sein (s.o.)
- Praktische Erfahrung: Nachweis über mindestens 350 Personentage Beschäftigung im praktischen Projektmanagement (gesamter Zeitraum)
- Theoretisches Wissen: Nachweis über mindestens 175 Stunden fachliche Weiterbildung, die in direktem Zusammenhang mit einer der Kompetenzthemen IPMA Level D stehen (gesamter Zeitraum)
- Erfahrung und Wissen: Nachweis von 350 Punkten über gesamtem Zeitraum (1 PM-Tag = 1 Punkt; 1 Stunde fachliche Weiterbildung = 2 Punkte)
Welche Weiterbildungsmassnahmen werden auf die Voraussetzungen für die Rezertifizierung angerechnet?
Eine Weiterbildungsmassnahme wird anerkannt, wenn das Thema der Weiterbildung direkt einem der Kompetenzelementen des Level D zugeordnet werden kann. In der Regel handelt es sich um Präsenzveranstaltungen an Hochschulen, Fachhochschulen oder Teilnahme an Tagungen oder Symposien im Zusammenhang mit PM. Falls Zweifel an der Anerkennung einer bestimmten Weiterbildungsmassnahme bestehen, können Sie das mit der VZPM diskutieren.
Wie wird die Re-Zertifizierung gemäss SWISS.ICB4 beantragt?
Das offizielle Antragsformular können Sie bei der Schweizerischen Gesellschaft für Projektmanagement unter (shop.spm.ch) als PDF herunterladen. Die eigentliche Anmeldung geschieht über das Schweizerische Zertifizierungsportal (zert.vzpm.ch), auf dem Sie nach dem Einloggen die offizielle Rezertifizierung beantragen. Sie füllen das Antragsformular im Excelformat aus und laden Ihre Nachweise für die Re-Zertifizierung hoch. In die Blätter „Edu1“ bis „Edu7“ tragen Sie Ihre fachliche Weiterbildung ein und Ihre praktische Erfahrung im Blatt „PM“. Nach Fertigstellung des Antragformulars lässt sich auf dem Blatt „SUM“ (Summary sofort erkennen, ob mit dem Antrag die formalen Voraussetzungen für die Rezertifizierung erfüllt sind.
Falls die VZPM wegen bestehender Unklarheiten kein abschliessendes Urteil über einen Antrag abgeben kann, wird der Antragsteller zu einem Interview eingeladen, um Unklarheiten ausräumen zu können. Sollte sich die VZPM nicht in der Lage sehen, das Zertifikat zu verlängern, werden die Gründe für die Verweigerung der Rezertifizierung ausführlich dargelegt und auch gleich eine Rechtmittelbelehrung mitgeliefert.
Wenn Sie sich für die IPMA Level D Zertifizierung interessieren, besuchen Sie unseren IPMA Level D Kurs.